Die Kurse zu den Führerscheinen

Der Sportbootführerschein Binnen (Motor)
Gilt auf allen deutschen Binnengewässern. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 15 PS und/oder für das Fahren von Sportbooten bis 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet). Auf dem Rhein ist er nötig für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 5 PS und in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Die Voraussetzungen für den Erwerb:
- beim Sbf Binnen unter Segeln – Mindestens 14 Jahre
- beim Sbf Binnen unter Motor – Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt – am Tage der Prüfung
- Intensive praktische ÜbungenUnd Besprechung der theoretischen Themengebiete
- Was wird in der Praktischen und Theoretischen Prüfung verlangt?
KURSDAUER
- 2 Tage + Prüfungstag
- Freitag: Theorie und Praxis ab 09:00 Uhr
- Samstag: Theorie und Praxis ab 08:00 Uhr
- Sonntag: 3 Prüfungen
KURSGEBÜHR
- Pro Person werden 255,00 Euro berechnet
- Es wird eine Anzahlung von 100,00 Euro gewünscht
- Die Daten dafür erhalten Sie nach erfolgter Buchung vom Anbieter
- Der Restbetrag wird bei Lehrgangsbeginn bar beglichen.
PRÜFUNGSGEBÜHR
- Bei Aushändigung des FS am Prüfungstag:
- =>151,62 Euro pro Person
- =>vorheriger Antrag nötig
- =>3 Monate gültig
- Bei Zustellung des FS durch die Bundesdruckerei:
- =>127,79 Euro pro Person
- =>bis zum Erhalt dauert es 10-14 Tage

Der Sportbootführerschein See
Ist gültig auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu 3 Seemeilen) und vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote), mit einer größeren Nutzleistung als 15 PS
Die Voraussetzungen für den Erwerb:
- Mindestens 16 Jahre bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt – am Tage der Prüfung
- Intensive praktische ÜbungenUnd Besprechung der theoretischen Themengebiete
- Was wird in der Praktischen und Theoretischen Prüfung verlangt?
KURSDAUER
- 3 Tage + Prüfungstag
- Donnerstag: Theorie und Praxis ab 9:00 Uhr
- Freitag: Theorie und Praxis ab 09:00 Uhr
- Samstag: Theorie und Praxis ab 08:00 Uhr
- Sonntag: Prüfung
KURSGEBÜHR
- Pro Person werden 349,00 Euro berechnet
- Es wird eine Anzahlung von 150,00 Euro gewünscht
- Die Daten dafür erhalten Sie nach erfolgter Buchung vom Anbieter
- Der Restbetrag wird bei Lehrgangsbeginn bar beglichen.
PRÜFUNGSGEBÜHR
- Bei Aushändigung des FS am Prüfungstag:
- =>169,22 Euro pro Person
- =>vorheriger Antrag nötig
- =>3 Monate gültig
- Bei Zustellung des FS durch die Bundesdruckerei:
- =>145,39 Euro pro Person
- =>bis zum Erhalt dauert es 10-14 Tage

Der Kombi-Kurs – SBF See und SBF Binnen
Sie belegen den Kurs für den „See-Schein“, melden sich gleichzeitig für die theoretische Prüfung des Binnen-Scheines mit an und absolvieren am Prüfungstag drei Prüfungen.
Die Voraussetzungen für den Erwerb:
- Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt – am Tage der Prüfung
- Intensive praktische ÜbungenUnd Besprechung der theoretischen Themengebiete
- Was wird in der Praktischen und Theoretischen Prüfung verlangt?
KURSDAUER
- 3 Tage + Prüfungstag
- Donnerstag: Theorie und Praxis ab 9:00 Uhr
- Freitag: Theorie und Praxis ab 09:00 Uhr
- Samstag: Theorie und Praxis ab 08:00 Uhr
- Sonntag: 3 Prüfungen
KURSGEBÜHR
- Pro Person werden 349,00 Euro berechnet
- Es wird eine Anzahlung von 150,00 Euro gewünscht
- Die Daten dafür erhalten Sie nach erfolgter Buchung vom Anbieter
- Der Restbetrag wird bei Lehrgangsbeginn bar beglichen.
PRÜFUNGSGEBÜHR
- Bei Aushändigung des FS am Prüfungstag:
- =>199,45 Euro pro Person
- =>vorheriger Antrag nötig
- =>3 Monate gültig
- Bei Zustellung des FS durch die Bundesdruckerei:
- =>175,62 Euro pro Person
- =>bis zum Erhalt dauert es 10-14 Tage

Notwendige Unterlagen für Ihre Anmeldung
Für Ihre Anmeldung zu den Prüfungen werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt.
Diese müssen bis 14 Tage vor Kursbeginn beim Prüfungsausschus eintreffen sein.
Ausweis + Lichtbild
- Eine Fotokopie Ihres amtlichen Straßenführerscheins (beidseitig).
- Wenn kein Straßenführerschein vorhanden ist: ein Führungszeugnis gemäß §§ 31,30 Absatz 5 (0) BZRG 2.
- Fotokopie Ihres Personalausweises (beidseitig). Er kann aber auch vor Ort vorgezeigt werden.
- Ein aktuelles Lichtbild | 35mm x 45 mm | ohne Kopfbedeckung
- Bitte achten Sie darauf, dass die Hinweise auf der Rückseite von Ihrem Hausarzt unbedingt beachtet werden.
- Noch ein Hinweis dazu:
- ein durch Prüfung erworbener "SBF-See" bzw. "SBF-Binnen" ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.